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Pflegeberatung

(nach § 37 Abs. 3 SGB XI)

Wer Pflegegeld erhält, wird durch unseren Pflegedienst in der eigenen Häuslichkeit individuell über die Pflege beraten. Diese Beratungseinsätze sind verpflichtend und dienen der Sicherung der Qualität der Pflege und dem Schutz des Pflegebedürftigen.

  • Beratung bei Pflegegrad 1-3  alle 6 Monate

  • Beratung bei Pflegegrad 4+5 alle 3 Monate

Werden die Beratungseinsätze nicht wahrgenommen, so wird das Pflegegeld von der Pflegekasse nicht weiterbezahlt.

Der Beratungseinsatz dient:

  • zur Sicherung der Pflege

  • zur Ermittlung der benötigten Hilfsmittel  und Beratung zur Beschaffung

  • dazu, um Fragen rund um die Pflege zu klären

Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist für den Pflegebedürftigen kostenlos. Die Kosten werden von den Pflegekassen getragen. Der Pflegedienst rechnet diesen Einsatz direkt mit der Pflegekasse ab.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Leistungskomplex 27

Pflegeeinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI

  • Beratung

  • Hilfestellung

  • Kurzmitteilung

Die gesonderte Abrechnung einer Hausbesuchspauschale ist nicht möglich.

Sie möchten uns kennenlernen?

Wir freuen uns darauf, Ihnen alle Ihre Fragen zur ambulaten Pflege bei Ihnen zu Hause ausführlich zu beantworten.