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Krankenpflege

(SGB V)

Unter der Krankenpflege versteht man alle medizinischen Tätigkeiten, die examinierte Pflegekräfte ausführen, auf Anweisung des Arztes. Dies sind insbesondere:

  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen

  • An- und Abnehmen von Kompressionsverbänden

  • Messung des Blutdrucks oder des Blutzuckers

  • Verabreichen von s. c. Injektionen (Insulinen, Clexane oder ähnl.)

  • Medikamentengabe

  • Verbandswechsel

  • Dekubitusbehandlung

  • Richten der Medikamente, wöchentlich

  • Wechseln von Wundverbänden u. v. m.

Die Krankenkasse des Versicherten genehmigt die Behandlung und übernimmt anschließend die Kosten. Hierfür benötigen wir eine Verordnung für die häusliche Krankenpflege vom behandelnden Arzt.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Arzneimittel-Überwachung

Unsere approbierte Apothekerin überwacht das Richten der Arzneimittel und ist zur Beratung und für weitere Informationen immer für unsere Patienten da.

Sie möchten uns kennenlernen?

Wir freuen uns darauf, Ihnen alle Ihre Fragen zur ambulaten Pflege bei Ihnen zu Hause ausführlich zu beantworten.